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   BVerwG, 25.11.1960 - IV C 336.58   

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BVerwG, 25.11.1960 - IV C 336.58 (https://dejure.org/1960,258)
BVerwG, Entscheidung vom 25.11.1960 - IV C 336.58 (https://dejure.org/1960,258)
BVerwG, Entscheidung vom 25. November 1960 - IV C 336.58 (https://dejure.org/1960,258)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 11, 268
  • NJW 1961, 1419 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 17.10.1959 - III C 79.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1960 - IV C 336.58
    Wie der III. Senat des Bundesverwaltungsgerichts entschieden habe (vgl. Beschluß vom 17. Oktober 1959 - BVerwG III C 79.59 -), stehe den Ausgleichsbehörden im Revisionsverfahren die Rolle einer Prozeßpartei nicht mehr zu.
  • BVerwG, 07.01.1960 - III C 3.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 25.11.1960 - IV C 336.58
    Die Behörde ist nach Auffassung beider Senate nur gehindert, die genannten Rechtsmittel einzulegen (vgl. u.a. BVerwG III C 3.59 = BVerwGE 1, 319).
  • BVerwG, 23.02.1966 - V C 161.65

    Rechtsmittel

    Dies hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt inhaltlich bestätigt (Urteile vom 12. April 1957 - BVerwG IV C 52.56 -, vom 7. September 1956 - BVerwG IV C 66.56 - [IFLA 1957, 69] , vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 248.56 - [RLA 1957, 301] und vom 25. November 1960 - BVerwG IV C 336.58 - [BVerwGE 11, 268]) und darauf hingewiesen, daß bei § 265 Abs. 1 LAG an den bisherigen, d.h. an den im Zeitpunkt der Schädigung ausgeübten Beruf anzuknüpfen sei (BVerwG IV C 248.56).

    Wenn die Klägerin tatsächlich weder überhaupt einen Beruf erlernt noch im Schadenszeitpunkt einen Beruf ausgeübt haben sollte, wird das Verwaltungsgericht auch soziologische Erwägungen mit in Betracht zu ziehen haben, wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 11, 268 bereits näher ausgeführt hat.

  • BVerwG, 23.02.1966 - V C 66.65

    Antrag auf Unterhaltshilfe von Vertriebenen - Gewährung einer Kriegsschadenrente

    Dies hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt inhaltlich bestätigt(Urteile vom 12. April 1957 - BVerwG IV C 52.56 -, vom 7. September 1956 - BVerwG IV C 66.56 - [IFLA 1957, 69], vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 248.56 - [RIA 1957, 301] undvom 25. November 1960 - BVerwG IV C 336.58 - [BVerwGE 11, 268]) und darauf hingewiesen, daß bei § 265 Abs. 1 LAG an den bisherigen, d.h. an den im Zeitpunkt der Schädigung ausgeübten Beruf anzuknüpfen sei (BVerwG IV C 248.56).

    Wenn die Klägerin tatsächlich weder überhaupt einen Beruf erlernt, noch im Schadenszeitpunkt einen Beruf ausgeübt haben sollte, wird das Verwaltungsgericht auch soziologische Erwägungen mit in Betracht zu ziehen haben, wie das Bundesverwaltungsgericht in BVerwGE 11, 268 bereits näher ausgeführt hat.

  • BVerwG, 18.09.1963 - IV C 162.62

    Rechtsmittel

    Das hat der Senat wiederholt inhaltlich bestätigt (BVerwG IV C 52.56 vom 12. April 1957, BVerwG IV C 66.56 vom 7. September 1956, BVerwG IV C 248.56 vom 28. Juni 1957 und BVerwG IV C 336.58 vom 25. November 1960) und immer wieder darauf hingewiesen, daß bei § 265 Abs. 1 LAG an den bisherigen Beruf anzuknüpfen sei, d.h. an den im Zeitpunkt der Schädigung ausgeübten (BVerwG IV C 248.56).

    Schließlich hat der Senat sich in BVerwG IV C 336.58 damit befaßt, wie zu verfahren sei, wenn der Antragsteller weder für einen Beruf ausgebildet ist noch einen solchen im Zeitpunkt der Schädigung ausgeübt hat, weil dann dieser Maßstab versagt, und er hat dort ausgesprochen, daß in einem solchen Falle soziologische Erwägungen nicht außer Betracht bleiben dürften.

  • BVerwG, 18.03.1961 - Gr. Sen. 4.60

    Streit aus dem Lastenausgleichsrecht - Zulässigkeit der Vorlage an den Großen

    Denn wenn er im erstinstanzlichen Verfahren als Kläger gegen die Behörde der Lastenausgleichsverwaltung auftreten kann, so ist es begrifflich ausgeschlossen, daß er im Revisions- oder Beschwerdeverfahren, an dem die Behörde als Revisionsbeklagte oder Beschwerdegegnerin beteiligt bleibt (vgl. Urteil des IV. Senats vom 25. November 1960 - BVerwG IV C 336.58), Vertreter der Lastenausgleichsverwaltung wird.
  • BVerwG, 08.02.1973 - V C 55.71

    Berücksichtigung soziologischer Erwägungen bei der Prüfung der Erwerbsunfähigkeit

    Allein in einen solchen Ausnahmefall können soziologische Erwägungen nicht außer Betracht bleiben, wie das Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 25. November 1960 - BVerwG IV C 336.58 - (BVerwGE 11, 268 [270]) für die soziale Stellung einer Ehefrau ausgeführt hat, die als mithelfendes Familienmitglied im Betriebe ihres Ehemannes ihren Beruf, zu dem sie ausgebildet war, seit Jahrzehnten nicht mehr ausgeübt hatte.
  • BVerwG, 26.07.1965 - V B 27.65

    Rechtsmittel

    Auf Antrag der Klägerin war dieser Teil der Entscheidung aufzuheben und die Revision zuzulassen, weil das Urteil des Verwaltungsgerichts von den Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 62.55 - (Mtbl. BAA 1956 S. 152) und vom 25. November 1960 [BVerwGE 11, 268] abweicht und auf dieser Abweichung beruht.
  • BVerwG, 24.05.1965 - V C 066.65

    Rechtsmittel

    Die beabsichtigte Revision der Klägerin verspricht hinreichende Aussicht auf Erfolg, weil das Verfahren der Vorinstanz an wesentlichen Mängeln zu leiden scheint, wie sie das Bundesverwaltungsgericht in dem Urteil vom 22. März 1963 - BVerwGE 16, 9 - sowie in den Urteilen vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 62.55 - (MtBl. BAA 1956 S. 152) und vom 25. November 1960 - BVerwGE 11, 268 - aufgezeigt hat.
  • BVerwG, 17.05.1965 - V B 27.65

    Rechtsmittel

    Eine mit Abweichung von den Urteilen des IV. Senats vom 18. November 1955 - BVerwG IV C 62.55 - (MtBl. BAA 1956, S. 152) und vom 25. November 1960 - BVerwG IV C 336.58 - = - BVerwGE 11, 268 - begründete Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision böte hinreichend Aussicht auf Erfolg.
  • BVerwG, 20.11.1964 - IV C 194.64

    Gewährung einer Kriegsschadenrente

    Bei seinen Ausführungen dazu, ob die Beigeladene am Stichtag erwerbsunfähig im Sinne des § 265 LAG war, hat das Verwaltungsgericht verkannt, daß es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (insbesondere BVerwGE 11, 268) bei einer Geschädigten, die ohne Berufsausbildung lediglich als Hausfrau im eigenen Haushalt tätig gewesen war, darauf ankommt, ob sie nach ihrem Gesundheitszustand durch bauswirtschaftliche Arbeit in einem fremden Haushalt die sogenannte gesetzliche Lohnhälfte verdienen kann und ob ihr nach ihrer sozialen Stellung eine derartige Tätigkeit zugemutet werden kann.
  • BVerwG, 11.01.1967 - V C 126.66

    Gewährung von Kriegsschadenrente - Auslegung des Begriffs der Erwerbsunfähigkeit

    Dies hat der IV. Senat des Bundesverwaltungsgerichts wiederholt inhaltlich bestätigt (Urteile vom 12. April 1957 - BVerwG IV C 52.56 -, vom 7. September 1956 - BVerwG IV C 66.56 - [IFLA 1957, 69], vom 28. Juni 1957 - BVerwG IV C 248.56 - [RLA 1957, 301] und vom 25. November 1960 [BVerwGE 11, 268]) und darauf hingewiesen, daß bei § 265 Abs. 1 LAG an den bisherigen, d. h. an den im Zeitpunkt der Schädigung ausgeübten Beruf anzuknüpfen sei (BVerwG IV C 248.56).
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